innert einmal verlängerter Frist sowie nach Entbindung von ihrer anwaltlichen Schweigepflicht durch die Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern (vgl. den Entscheid vom 14. Dezember 2018; pag. 1194 ff.) Stellung. Sie führte aus, dem persönlich anwesenden Beschuldigten sei der Entscheid sowie die mündliche Begründung von Gerichtspräsidentin I.________ anlässlich der Urteilseröffnung vor dem Regionalgericht Oberland vom 6. Juni 2018 eröffnet und von der Gerichtsübersetzerin Satz für Satz in die italienische Sprache übersetzt worden.