4 sche und psychische Probleme bereite und seinen Stoffwechsel ruiniert habe) zu berücksichtigen (pag. 1187). 3.3 Mit Eingabe vom 19. Dezember 2018 (pag. 1189 ff.) nahm Rechtsanwältin G.________ innert einmal verlängerter Frist sowie nach Entbindung von ihrer anwaltlichen Schweigepflicht durch die Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern (vgl. den Entscheid vom 14. Dezember 2018;