sie habe gegenüber der Polizei ausgesagt, gesehen zu haben, dass er beschnitten sei. Der Arzt des Gefängnisses Burgdorf habe jedoch am Tag der Verhandlung eine Bestätigung per Fax geschickt, wonach er nicht beschnitten sei. Die Verteidigerin habe auch diesbezüglich nichts unternommen. Viertens habe der Sprengstoff niemals existiert, das sei reine Fantasie. Die Verteidigerin habe auch diesbezüglich nichts gemacht. Fünftens habe es die Verteidigerin nach der Verhandlung vorgezogen in die Ferien zu gehen, anstatt Berufung anzumelden (pag.