6 20.6.2016, 3.5.2016, 12.5.2015). Praxisgemäss werden an Laieneingaben ferner keine hohen Anforderungen gestellt. Eine Überprüfung der Rechtmässigkeit des Streiks hätte folglich auch ohne fundierte juristische Ausführungen des Beschwerdeführers erfolgen können. Dies gilt umso mehr, als die Behörden das Recht von Amtes wegen anzuwenden haben (Art. 20a VRPG). Im Übrigen ist die fristgerechte Bestellung einer anwaltlichen Vertretung im Strafvollzug regelmässig möglich.