Es sei fraglich, wie ein Insasse, der nur mässig Deutsch spreche, innert drei Tagen eine Beschwerde konzipieren solle, die Grundrechte beleuchte. Die Frage, ob in einem Gefängnis ein Streik Ausdruck der Koalitionsfreiheit sei oder nicht, sei eine Grundrechtsfrage, deren Beantwortung erhebliche rechtliche Kenntnisse voraussetze. Die dreitägige Frist mache es schwierig, bei den beschränkten Telefonzeiten in der JVA Thorberg rechtzeitig einen rechtlichen Rat einzuholen.