96 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 18'537.85. A.________ hat dem Kanton Bern 4/5 der für die Verteidigung im oberinstanzlichen Verfahren ausgerichteten amtlichen Entschädigung, ausmachend CHF 14’830.30, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ 4/5 der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 3’661.80, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).