nachforderbarer Betrag CHF 3’168.00 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 43'900.80. A.________ hat dem Kanton Bern die für die Verteidigung im erstinstanzlichen Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 43'900.80 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von CHF 10'372.70 zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).