A.________, die G.________GmbH, die I.________ GmbH sowie die J.________ GmbH werden unter gegenseitiger solidarischer Haftbarkeit verurteilt zur Zahlung einer Ersatzforderung in der Höhe von CHF 840'000.00 an den Kanton Bern. V. C.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung, angeblich begangen zwischen dem 6. Januar 2011 und dem 10. Januar 2011 in BA.________ zum Nachteil der E.________ AG (Ziff. 1.5 der Anklageschrift) ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung in erster und zweiter Instanz. VI.