1. Zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à CHF 230.00, total ausmachend CHF 16'100.00. 93 Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 36'985.00, unter solidarischer Haftbarkeit mit C.________ für die gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 73'970.00.