Das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts vom 17. August 2018 ist in Rechtskraft erwachsen, soweit verfügt wurde, dass die bei A.________ beschlagnahmten Notebooks (2 Stück) Festplatten (2 Stück) nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils vernichtet werden (Ziff. VII.1.4). II. A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung, angeblich begangen zwischen dem 6. Januar 2011 und dem 10. Januar 2011 in BA.________ zum Nachteil der E.________ AG (Ziff. 1.5 der Anklageschrift) ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung in erster und zweiter Instanz. III.