897 ff.). Dem eingangs erwähnten Grundsatz – Verbrechen sollen sich nicht lohnen – folgend, ist subsidiär zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ersatzforderung gegeben sind. 30.3 Von der Einziehung/Ersatzforderung Betroffene Grundsätzlich können die Vermögenseinziehung und die Ersatzforderung, wie das Gesetz sagt, auch gegenüber Dritten angeordnet werden. Sie sind jedoch ausge-