85 Umfang von CHF 590'000.00) auf ein Konto der I.________ GmbH weitertransferiert (pag. 07 140 113). Auch hier verblieb somit ein Teil des Deliktserlöses auf dem besagten Konto und sank dort entsprechend der Bodensatztheorie auf den Grund des Kontos ab. Auch wenn das Konto in der Folge als Geschäftskonto verwendet wurde, fiel der Saldo nie unter CHF 96.55 (Tiefststand am 10. März 2011).