Sie beantrage daher erneut, dass nicht nur der Beschuldigte 1 zur Leistung einer Ersatzzahlung im Sinne von Art. 71 StGB zu verpflichten sei, sondern solidarisch mit diesem einerseits die J.________ GmbH im Umfang von CHF 873‘229.70 (abzüglich allfälliger direkt zugewiesener Vermögenswerte) sowie andererseits die I.________ GmbH im Umfang von CHF 840‘000.00.