82 wäre eine solche Verpflichtung nicht verhältnismässig, da die Gesellschaften dadurch an den Rand des Ruins getrieben würden. Im Hinblick auf den Beschuldigten 2 fehle es an einer Grundvoraussetzung für die Verpflichtung zu einer Ersatzforderung. So habe er selber nie persönlich über illegale Vermögenswerte verfügt.