78 27.2 Entschädigungen der amtlichen Verteidiger 27.2.1 Im erstinstanzlichen Verfahren Die von der Vorinstanz festgesetzten Entschädigungen für die amtlichen Verteidiger der beiden Beschuldigten, Rechtsanwalt B.________ (CHF 43'900.80) und Rechtsanwalt D.________ (CHF 52'622.75), blieben unangefochten und sind so zu belassen, wenngleich sie sicherlich im obersten noch als angemessen zu betrachtenden Bereich anzusiedeln sind.