Das eingehend begründete vorinstanzliche Urteil wurde von allen Parteien angefochten. Alle Vorgänge mussten daher noch einmal umfassend in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft werden. Zudem musste die angesetzte mehrtägige Hauptverhandlung im Frühjahr 2020 relativ kurzfristig verschoben werden. Schliesslich erweiterte sich oberinstanzlich die Anzahl Parteien formell. Insgesamt erscheint der Kammer eine Gebühr von CHF 20'000.00 angemessen. Im Schuldpunkt unterliegen die Beschuldigten weit überwiegend.