Für das Hauptverfahren setzte die Vorinstanz die Kosten auf CHF 17'500.00 (inkl. CHF 2'500.00 für die Anklagevertretung durch die Staatsanwaltschaft) fest. Auch dies erscheint der Kammer angemessen, beträgt doch der ordentliche Tarif bei Erledigung durch Endentscheid in der Hauptsache in Fällen des Wirtschaftsstrafgerichts in Dreierbesetzung gemäss Art. 22 Bst. e VKD CHF 3'000.00 bis CHF 30'000.00. Nachdem der erstinstanzliche Freispruch gemäss Ziff.