Dies ist nicht zu beanstanden. Der Gebührenrahmen gemäss Art. 16 des Verfahrenskostendekrets (VKD; BSG 161.12) sieht grundsätzlich eine Gebühr zwischen CHF 500.00 und CHF 33'000.00 vor, welche sich bei der Mitwirkung von Revisorinnen oder Revisoren einer kantonalen Staatsanwaltschaft auf CHF 50'000.00 erhöht (Art. 17 VKD). Zu beachten ist schliesslich, dass mehrere Verfahrensbeteiligte involviert waren, was eine weitere Erhöhung rechtfertigt (Art. 6 Abs. 2 VKD). Für das Hauptverfahren setzte die Vorinstanz die Kosten auf CHF 17'500.00 (inkl. CHF 2'500.00 für die Anklagevertretung durch die Staatsanwaltschaft) fest.