76 25.6 Zusammenfassung Die Beschuldigten sind unter solidarischer Haftbarkeit in Anwendung von Art. 41 und 50 OR sowie Art. 126 StPO zu verurteilen, der Privatklägerin CHF 883'854.70 zuzüglich Zins zu 5% auf CHF 600'087.15 seit 24. Dezember 2010, zuzüglich Zins zu 5% auf CHF 273'142.55 seit 7. Januar 2011 sowie zuzüglich Zins zu 5% auf CHF 10'625.00 seit 7. Januar 2011 zu bezahlen. Darüber hinaus wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. VI. Kosten und Entschädigungen