Den mit besagter Rechnung fakturierten Pauschalbeträgen (3x CHF 150'000.00 zzgl. MwSt.) seien keinerlei Gegenleistungen der N.________AG gegenüber gestanden. Die Beschuldigten hätten der Privatklägerin mit dieser Überweisung per Valuta 7. Januar 2011 folglich eine Vermögensverminderung und damit einen Schaden in der Höhe von CHF 273'142.55 verursacht. Diesen hätten sie der Privatklägerin samt Verzugszinsen ab genanntem Datum zu ersetzen.