Überweisung von CHF 10'625.00 (Ziff. 1.3 der Anklageschrift) Indem der Beschuldigte 1 am 2. Januar 2011 bereits sein Verwaltungsratshonorar von CHF 10'625.00 in Rechnung stellte, welches ihm der Beschuldigte 2 Valuta 7. Januar 2011 – und damit praktisch mit seinem Austritt aus dem Verwaltungsrat – überwies, fügten die Beschuldigten der Privatklägerin in Verletzung ihrer Pflichten