25. Materielles 25.1 Überweisung von CHF 600'087.15 (Ziff. 1.2 der Anklageschrift) Wie von der Vorinstanz zutreffend zusammengefasst (S. 111 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 891), führte die Privatklägerin diesbezüglich aus, im Zusammenhang mit der Saldierung des durch die Beschuldigten heimlich eröffneten Kontos der Privatklägerin bei der AX.________ sei die schädigende Handlung in der Kontosaldierung und der Überweisung des Saldobetrages von CHF 600'087.15 per Valuta 24. Dezember 2010 auf die N.________AG zu sehen.