74 Während die Beschuldigten oberinstanzlich die Abweisung der Zivilklage verlangten, beantragte die Privatklägerin die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Anders als die Vorinstanz beurteilt die Kammer die von der Privatklägerin beantragte Entschädigung nicht unter der Zivilklage, sondern bei den Kosten- und Entschädigungsfolgen.