23.6 Konkret auszufällende Strafe Insgesamt erachtet das Gericht für den Beschuldigten 2 eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten und eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen als dem Verschulden angemessen. Was die Höhe des Tagessatzes angeht, ist vom Einkommen des Beschuldigten 2 auszugehen, welches gemäss Leumundsbericht CHF 11'750.00 beträgt (pag. 996). Nach einem Abzug von 30 % ist bei der Bemessung einerseits das Einkommen der Ehegattin (CHF 6'000.00, pag. 996) und andererseits die nach wie vor zuhause lebende Tochter zu berücksichtigen. Dies führt zu einem Tagessatz von (abgerundet) CHF 220.00 (pag. 1350).