(Berufsausbildung) absolviert. Später hat er an der AQ.________ erfolgreich ein Studium als BK.________ (Berufsbezeichnung) abgeschlossen. Seit März 2013 ist er bei der AR.________ als BL.________ (Funktion) angestellt. Nach dem Leumundsbericht vom 13. März 2020 (pag. 993 ff.) erzielt er ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 11'750.00. Der heute ________-jährige Beschuldigte 2 ist verheiratet und Vater einer ________ Tochter. Seine Ehefrau ist ebenfalls berufstätig. Der Beschuldigte 2 ist gesund. Aussergewöhnliche Umstände, welche die Strafempfindlichkeit ausnahmsweise erhöhen würden, sind nicht ersichtlich.