71 13 Monaten Freiheitsstrafe auszugehen. Wie bereits beim Beschuldigten 1 ist auch beim Beschuldigten 2 aufgrund des engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs der Transaktionen ein Asperationsfaktor von 50% und die Einzelstrafe von 13 Monaten ist im Umfang von 6 ½ Monaten zur Einsatzstrafe hinzuzurechnen. 23.4 Asperierte Tatkomponentenstrafe Aufgrund der Tatkomponenten ergibt sich nach dem Gesagten für den Beschuldigten 2 eine Freiheitsstrafe von 26 ½ Monaten. 23.5 Überweisung von CHF 10'625.00 (Verwaltungsratshonorar)