22.1.1. hiervor). Unter dem Titel der Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs ist festzuhalten, dass es zwar der Beschuldigte 2 war, der die Transaktion auslöste. Er war, um es mit den Worten der Vorinstanz zu sagen, der «Mann der Tat». Er handelte dabei aber in enger Zusammenarbeit mit dem Beschuldigten 1 als CEO und war aufgrund seiner Funktion als CFO letztlich «nur» dessen verlängerter Arm. Er unterstützte seinen Chef indessen sowohl in der Phase der Vorbereitung (aktives Verschweigen des Kontos der E.________ AG bei der AX.________ gegenüber R.________; Abschluss Mandatsvertrag vom 8. Dezember 2010;