1012), ein Abzug von 30 % vorzunehmen und die finanzielle Unterstützung des jüngeren Sohns zu berücksichtigen (monatlich CHF 1'500.00). Dies führt zu einem Tagessatz von (abgerundet) CHF 230.00 (pag. 1349). Da keine Schlechtprognose zur Diskussion steht, können sowohl die Geldstrafe als auch die Freiheitsstrafe bedingt ausgesprochen werden. Die Probezeit wird auf das gesetzliche Minimum von zwei Jahren festgesetzt.