Der Kammer erscheint eine Reduktion von insgesamt 20 Tagessätzen auf 70 Tagessätze angemessen. 22.7 Konkret auszufällende Strafe Insgesamt erachtet das Gericht für den Beschuldigten 1 eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen als dem Verschulden angemessen. Was die Höhe des Tagessatzes angeht, ist ausgehend vom monatlichen Nettoeinkommen des Beschuldigten 1, welches gemäss Leumundsbericht CHF 12'000.00 beträgt (pag. 1012), ein Abzug von 30 % vorzunehmen und die finanzielle Unterstützung des jüngeren Sohns zu berücksichtigen (monatlich CHF 1'500.00).