67 Anwendung von Art. 49 Abs. 1 StGB die Hälfte, mithin 7 ½ Monate, zur Einsatzstrafe hinzuzurechnen. 22.3 Asperierte Tatkomponentenstrafe Aufgrund der Tatkomponenten ergibt sich für die beiden betragsmässig grossen Überweisungen eine vorläufige Gesamtfreiheitsstrafe von 31 ½ Monaten (24 Monate + 7 ½ Monate). 22.4 Strafe für die Überweisung von CHF 10'625.00 (Verwaltungsratshonorar) Obwohl der Deliktsbetrag im Vergleich zu den hiervor behandelten Transaktionen klein ist, wiegt diese Tat nicht einfach leicht.