Vor dem Hintergrund des weiten Strafrahmens kann gerade noch von einem leichten Verschulden ausgegangen werden. Der Kammer erscheint aber auch hier eine Strafe von klar über 360 Strafeinheiten, also eine Freiheitsstrafe, angemessen. Konkret wird sie auf 15 Monate bestimmt. Aufgrund des engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhangs sind von diesen 15 Monaten in