Diesen zufolge ist bei Vermögensdelikten, die – wie dem vorliegenden – mit einer Freiheitsstrafe ohne besondere Mindestdauer bedroht sind, ab einem Deliktsbetrag von CHF 300'000.00 beim Kollegialgericht in Dreierbesetzung Anklage zu erheben. Das entspricht bereits ab diesem Deliktsbetrag einer Straferwartung von über zwei Jahren (vgl. Art. 56 Abs. 2 Bst. c des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung, zur Strafprozessordnung und zur Jugendstrafprozessordnung [EG ZSJ; BSG 271.1]). 22.2 Asperation der Strafe für die Überweisung von CHF 273'142.55