__ AG auf eine ausschliesslich von ihm beherrschte Gesellschaft. Er nutzte dabei den Umstand aus, dass sich die beiden anderen Verwaltungsräte zuvor jeweils nur mangelhaft um die Buchhaltung gekümmert hatten und er über die Festtage keine sofortigen Nachfragen oder Kontrollen befürchten musste. Aufgrund des am 16. Dezember 2010 vom Beschuldigten 2 an R.________ gesandten falschen Auskunftsmails musste er auch nicht mit damit rechnen, dass das geheime AX.________-Konto bzw. dessen Saldierung bekannt werden würde.