22. Konkrete Strafzumessung für den Beschuldigten 1 22.1 Einsatzstrafe für die Überweisung von CHF 600'087.15 Schwerste Straftat ist die betragsmässig höchste Überweisung von CHF 600'087.15 am 24. Dezember 2010 vom saldierten AX.________-Konto der E.________ AG auf das neu eröffnete AX.________-Konto der N.________AG. Dafür ist eine Einsatzstrafe festzusetzen. Diese ist danach für die weiteren Über-