___ AG verbindlichen Rechtsgrundlage. Damit stellte der Beschuldigte 2 die Interessen des Beschuldigten 1, der N.________AG und letztlich auch seine eigenen über diejenigen der E.________ AG und verletzte damit seine Pflicht als Geschäftsführer, das Vermögen der E.________ AG zu wahren. Daraus resultierte für letztere ein Vermögensschaden im entsprechenden Umfang, weshalb der objektive Tatbestand erfüllt ist. 18.5.2 Subjektiver Tatbestand und Teilnahmeform