61 18.5 Betreffend Ziff. 1.4. der Anklageschrift 18.5.1 Objektiver Tatbestand Auch bezüglich der Überweisung von CHF 273'142.55 wird vorab auf die Erwägungen zum Beschuldigten 1 unter Ziff. 17.5 hiervor verwiesen. Auch der Überweisung der E.________ AG von CHF 273'142.55 an die N.________AG, welche der Beschuldigte 2 nach Rücksprache mit dem Beschuldigten 1 in Auftrag gab, stand keine Gegenleistung gegenüber. Sie beruhte auch nicht auf einer für die E.________ AG verbindlichen Rechtsgrundlage.