___ AG auf den Beschuldigten 1 bzw. auf die von ihm beherrschten Gesellschaften zu übertragen. 18.4.4 Zusammenfassung Zusammenfassend ist der Beschuldigte 2 auch in diesem Punkt der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung, begangen am 6. Januar 2011 in BA.________ zum Nachteil der E.________ AG im Deliktsbetrag von CHF 10'625.00, schuldig zu erklären.