Er war derjenige, der den Mandatsvertrag, auf welchen die Transaktion (formell) zurückging, auf Seiten der N.________AG unterzeichnete. Er war auch federführend, als er zusammen mit dem Beschuldigten 1 das Geheimkonto bei der AX.________ eröffnete und dieses mittels der «falschen» Email bewusst vor R.________ verheimlichte. Ohne sein Mitwirken wäre die Tat nicht möglich gewesen. Aus Sicht der Kammer wirkte der Beschuldigte 2 insgesamt in derart massgebender Weise mit, dass auch er als Hauptbeteiligter und damit als Mittäter dasteht.