__ zu schaffen, wie er geltend machte, hätte die Schaffung des Geheimkontos ausgereicht. Er überwies die Mittel aber von dort aus weiter auf ein Konto der N.________AG im Wissen darum, dass er es damit nicht nur aus dem Einflussbereich von R.________, sondern auch aus jenem der E.________ AG schaffte. Damit schädigte er die E.________ AG direktvorsätzlich. Mit der Überweisung an die N.________AG begünstigte er auf den ersten Blick nicht sich selber, sondern den Beschuldigten 1 oder die von ihm beherrschten Gesellschaften.