59 N.________AG, dem Versuch, den Mietvertrag der E.________ AG auf die N.________AG überschreiben zu lassen, der Mitnahme der IT-Infrastruktur der E.________ AG und der Kontaktierung der bisherigen Kunden der E.________ AG, an welchen sich der Beschuldigte 2 beteiligte. Wäre es ihm nur darum gegangen, das Geld aus dem Einflussbereich von R.________ zu schaffen, wie er geltend machte, hätte die Schaffung des Geheimkontos ausgereicht.