__ AG, wodurch er seine Treuepflicht verletzte. Es liegt somit eine Tathandlung im Sinne des Gesetzes vor. Da sich die Übertragung der CHF 600'087.15 weder auf eine gültige Rechtsgrundlage stützen kann und auch keine Gegenleistungen erbracht wurden, ist der E.________ AG im Umfang des Vermögensabflusses ein Vermögensschaden entstanden, der auf die Verletzung der Treuepflicht zurückgeht. 18.3.2 Subjektiver Tatbestand Subjektiv handelte auch der Beschuldigte 2 direktvorsätzlich und in Bereicherungsabsicht: