über ganz erhebliche Vermögenswerte allein verfügen konnte, er hatte die nötigen Zeichnungsbefugnisse auf den Bankkonti. Er wurde auch als CFO, als Chef über die Finanzen, bezeichnet und innerhalb der E.________ AG von den übrigen Angestellten als solcher behandelt und auch R.________ betrachtete ihn als wesentliche Person in Bezug auf die Finanzen. Dagegen spricht die starke Stellung von A.________ innerhalb der E.________ AG. Bei den wirklich wesentlichen finanziellen Entscheiden musste C.________ jeweils A.________ konsultieren. Dies ist allerdings in einem Betrieb dieser Grösse absolut normal.