So nahm der Beschuldigte 1 einzig an der 25-minütigen Verwaltungsratssitzung vom 6. Januar 2011 teil, wo die mit Mail vom 21. Dezember 2010 in Aussicht gestellten Beschlüsse formell gefasst und bestätigt wurden. Indem er sich unmittelbar vor seiner Machtbeschränkung und im Wissen darum, dass er der E.________ AG nicht mehr zur Verfügung stehen würde, das gesamte Verwaltungshonorar (welches für die Wahrnehmung der Aufgaben als Verwaltungsrat während des ganzen Jahres vorgesehen war) auszahlen liess, stellte er seine Individualinteressen über diejenigen der E._____