54 damit zum Nachteil) der E.________ AG zu stärken. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Geldtransfer, sondern auch aus der Übertragung der Telefonnummern der E.________ AG auf die N.________AG, dem Versuch, den Mietvertrag der E.________ AG auf die N.________AG überschreiben zu lassen, der Mitnahme der IT-Infrastruktur der E.________ AG und der Kontaktierung von bisherigen Kunden der E.________ AG. Soweit der Beschuldigte 1 vorbringt, er habe als Aktionär kein Interesse an einer Schädigung der E._