53 nicht eingetreten sei bzw. sich zumindest im Umfang der «durchfakturierten Rechnungen» vermindert habe. Zudem hätten sie, die Beschuldigten, zum Zeitpunkt der Transaktion in guten Treuen damit rechnen können, dass sie auch in Zukunft weiter für die E.________ AG tätig sein würden. Mit einem derart abrupten Ende der Zusammenarbeit hätten weder sie, noch R.________ gerechnet bzw. rechnen müssen. Schliesslich liess der Beschuldigte 1 ausführen, er sei nicht nur stark mit der E._____