___ AG in einer angespannten, hektischen und mit viel Druck beladenen Situation treffen müssen. Soweit sich im Nachhinein andere Möglichkeiten zeigten, welche sich ebenfalls für die Erreichung dieses Ziels geeignet hätten, dürfe ihnen dies unter den gegebenen Umständen nicht als Verletzung ihrer Sorgfalts- und Treuepflicht ausgelegt werden. Massgebend sei nämlich eine Betrachtung ex ante. Der objektive Tatbestand setze weiter einen Schaden voraus, welcher vorliegend