1.2. der Anklageschrift) 17.3.1 Ausgangslage Sachverhaltsmässig erstellt ist, dass der Beschuldigte 2 im Auftrag des Beschuldigten 1 am 23. Dezember 2010 (Valuta 24. Dezember 2010) CHF 600'087.15 von einem Konto der E.________ AG auf ein Konto der N.________AG überwies, welches in der Folge über die I.________ GmbH zu der G.________GmbH verschoben und dort in einer Festgeldanlage platziert wurde. Der Beschuldigte 1 bringt vor, er und der Beschuldigte 2 hätten mit dieser Transaktion lediglich die Liquidität dort sicherstellen wollen, wo auch der Aufwand angefallen sei. Dies sei bei der N.________AG gewesen.