Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Beschuldigte 1 Geschäftsführer im Sinne von Art. 158 StGB war und ihn als solcher eine Sorgfalts- und Treuepflicht gegenüber der E.________ AG traf, welche er, wie nachstehend gezeigt wird, mit den inkriminierten Transaktionen verletzte. 17.3 Betreffend die Überweisung von CHF 600'087.15 (Ziff. 1.2. der Anklageschrift) 17.3.1