Anschliessend befasste sie sich mit den konkreten Tatvorwürfen und der Rolle, die dem Beschuldigten dabei zukam. Diesem Aufbau folgend setzt sich die Kammer mit den oberinstanzlich vorgebrachten Einwänden der Beschuldigten auseinander, wobei aber bereits an dieser Stelle ergänzend auf die in allen Punkten als zutreffend erachteten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden kann (S. 92-96 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 872-876). 17.2 Geschäftsführereigenschaft und Treuepflicht Der Beschuldigte 1 war in der fraglichen Zeitspanne einzelzeichnungsberechtigter Verwaltungsrat und CEO der E._____