637), auf welcher sie das sich in den Büroräumlichkeiten der E.________ AG befindliche Mobiliar auflisteten und (mit aufgerundet CHF 22'000.00) bewerteten. Dokumentiert ist sodann eine Überweisung von CHF 26'900.00 von der N.________AG an die E.________ AG, welche nach übereinstimmenden Angaben als Kaufpreis für den gesamten Möbelbestand der E.________ AG gedacht war. Weiter unbestritten ist, dass die Beschuldigten in der Folge einen Teil des Mobiliars der E.________ AG mitnahmen, andere Stücke jedoch zurückliessen und diese der E.________ AG wiederum in Rechnung stellten.